Praxis Dr. med. Christian Lüdicke
Die Hausarztpraxis in Klein-Umstadt

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01.03.2020

Masern-wer soll geimpft werden und warum?-Neu: Impfpflicht ab 01.03.2020!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Neu: ab 1.3.2020 gibt es für bestimmte Personen eine Impfpflicht. Das sind vor allem Kinder und Jugendliche, die in Kindergärten und Schulen betreut werden und Personal dieser Einrichtungen ebenso wie Personal im Gesundheitswesen. All diese Personen müssen mindesten 2x gegen Masern geimpft sein, wenn sie ab 01.01.1971 geboren sind. Die Impfungen müssen im Impfpass dokumentiert sein.
Die Masern sind einer der Klassiker unter den Kinderkrankheiten. Leider gibt es in der Bevölkerung teilweise die Auffassung, Kinderkrankheiten seien harmlos und gehörten eben zu einer normalen Entwicklung dazu. Dass das nicht stimmt kann man sich am Beispiel der Kinderlähmung klar machen. Diese Krankheit wurde durch erfolgreiche Impfkampagnen der letzten Jahrzehnte in Mitteleuropa ausgerottet. Vielen Kindern wurde dadurch lebenslanges Leid durch Lähmungen erspart.
Nun gibt es auch gegen die Masern eine wirksame und einfache Impfung. Dennoch sind die Masern bis heute in Deutschland nicht ausgerottet. Immer wieder erleben wir wieder Ausbrüche der Erkrankung mit hunderten bis tausenden Fällen. Hier zeigt sich immer wieder, dass Masern keine harmlose Kinderkrankheit sind. Die betroffenen Kinder sind oft schwer krank und haben hohes Fieber. Auch ungeschützte Erwachsene können schwer erkranken. Wenn sie Glück haben gesunden sie ohne Komplikationen. Wenn sie Pech haben verursachen die Masern jedoch Komplikationen wie schwere Mittelohrentzündungen und Lungenentzündungen. Noch dramatischer, wenn auch seltener ist die durch Masern verursachte Hirnentzündung. Diese verläuft über Jahre schleichend und endet tödlich. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass ca. 1 von 1000 Erkrankten an den Masern stirbt. Nur wenn wir es in Deutschland schaffen, einen Durchimpfungsgrad von über 95% zu erreichen können wir die Masern so wie die Kinderlähmung ausrotten. Dies ist auch wichtig da es Kinder gibt, die wir aufgrund von chronischen Krankheiten nicht gegen die Masern impfen können. Auch Säuglinge können noch nicht gegen die Masern geimpft werden, da der Impfschutz sich im ersten Lebensjahr nicht zuverlässig bildet. Diese kleinen Mitbürger sind auf den Schutz der Gemeinschaft, also aller Anderen die geimpft werden können angewiesen. Nur wenn die Masern ausgerottet sind können auch sie sich nicht anstecken und erkranken.
Wer sollte also geimpft werden: jedes Kind entsprechend den aktuell gültigen Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts mindestens 2 mal. Und die sogenannte zweite oder Wiederholungsimpfung ist ganz entscheidend, um wirklich die Masern sicher ausrotten zu können. Denn nur nach 2 Impfungen sind sicher mehr als 95% der Impflinge immun. Daher wird auch Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden die Masernimpfung empfohlen, wenn sie nicht 2 Masernimpfungen in ihrem Impfpaß dokumentiert haben. Gerade Erwachsene erkranken übrigens an den Masern schwer, wenn Sie eben noch keinen Schutz haben. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen zur Impfung haben vereinbaren Sie doch einen Termin in der Praxis und bringen hierzu Ihren Impfpaß mit. Ist eine Masernimpfung erforderlich wird sie von den Krankenversicherungen bezahlt.

Link zu den aktuellen Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (STIKO)


Ihr Hausarzt Dr. Lüdicke



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